Falschangaben in der Lebensversicherung

Falsche Angaben zu Körpergröße und Körpergewicht in der Lebensversicherung können den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Die Begründung: Mit Falschangaben können Gefahrenumstände verschwiegen werden. Das trifft selbst dann zu, wenn der Versicherungsmakler offensichtlich darüber informiert ist, dass der Versicherte beispielsweise mehr wiegt als angegeben.

Koblenz, AZ.: 10 U 1097/99

Im Ergebnis heißt dies Vorsicht bei Anträgen von Versicherungen, die Risikobestandteile wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsschutz enthalten. Vorsicht auch vor den Erfolgschancen eines Rückgriffs gegen den Versicherungsmakler.

 

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